Zuverlässige Rechenschaft von Anbeginn

Die Stiftung Hänsel + Gretel ist bundesweit in die überregionale Liste der Oberlandesgerichtsbezirke eingetragen. Wir erfüllen alle erforderlichen Voraussetzungen für die Zuweisung von Geldauflagen und Bußgeldern.

 

Wir garantieren Ihnen

  • eine fristgerecht Rechenschaft über eingehende und ausstehende Zahlungseingänge
  • die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen bei der Verwaltung der Geldauflagen und Bußgelder
  • die Einhaltung der Rechenschaftspflichten bei den Oberlandesgerichten und Generalstaatsanwaltschaften
    Zu den Aktenzeichen der Oberlandesgerichtsbezirke
  • die Mitteilung von Satzungsänderungen, welche die Gemeinnützigkeit betreffen
  • Materialien für Ihre Zuweisung (Überweisungsträger mit dem Eindruck "keine Spende" im Sinne des § 10b EStG, Aufkleber mit der Anschrift und Angabe des Geldauflagenkontos Informationsflyer) bedarfsgerecht zur Verfügung zu stellen. Zum Bestellformular
  • ein separates Konto, das ausschließlich für Geldauflagenzahlungen zur Verfügung steht.

Geldauflagenkonto:

Bank für Sozialwirtschaft
Geldauflagenkonto 600
BLZ 660 205 00


Ihre Ansprechpartnerin für Geldauflagen/Bußgelder:

Anja Semmling
Ahaweg 2
76131 Karlsruhe
Telefon 0721/9 43 19 - 22
a.semmling@haensel-gretel.de

Helfen Sie uns durch die Zuweisung von Geldauflagen Kinder vor Missbrauch zu schützen. Herzlichen Dank!

Anja Semmling

Anja Semmling,

Ansprechpartnerin für Geldauflagen