Die Stiftung Hänsel + Gretel ist bundesweit in die überregionale Liste der Oberlandesgerichtsbezirke eingetragen. Wir erfüllen alle erforderlichen Voraussetzungen für die Zuweisung von Geldauflagen und Bußgeldern.
Wir garantieren Ihnen
- eine fristgerecht Rechenschaft über eingehende und ausstehende Zahlungseingänge
- die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen bei der Verwaltung der Geldauflagen und Bußgelder
- die Einhaltung der Rechenschaftspflichten bei den Oberlandesgerichten und Generalstaatsanwaltschaften
Zu den Aktenzeichen der Oberlandesgerichtsbezirke
- die Mitteilung von Satzungsänderungen, welche die Gemeinnützigkeit betreffen
- Materialien für Ihre Zuweisung (Überweisungsträger mit dem Eindruck "keine Spende" im Sinne des § 10b EStG, Aufkleber mit der Anschrift und Angabe des Geldauflagenkontos Informationsflyer) bedarfsgerecht zur Verfügung zu stellen. Zum Bestellformular
- ein separates Konto, das ausschließlich für Geldauflagenzahlungen zur Verfügung steht.
Geldauflagenkonto:
Bank für Sozialwirtschaft Geldauflagenkonto 600 BLZ 660 205 00 |
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Ihre Ansprechpartnerin für Geldauflagen/Bußgelder:
Anja SemmlingAhaweg 2
76131 Karlsruhe
Telefon 0721/9 43 19 - 22
a.semmling@haensel-gretel.deHelfen Sie uns durch die Zuweisung von Geldauflagen Kinder vor Missbrauch zu schützen. Herzlichen Dank!