BUßGELDZUWENDUNGEN

Herzlich willkommen in unserem "Justizportal", dem Informationsangebot der Stiftung Hänsel + Gretel für Strafverteidiger, Staatsanwälte und Strafrichter. Ihre Zuweisungen von Geldauflagen und Bußgeldern an die Stiftung Hänsel + Gretel helfen, dass Kinder nicht verloren gehen. Mehr zur Stiftung hier.

Die Stiftungsprojekte fördern den kindlichen Opferschutz, leisten Prävention im "Dunkelfeld" und sensibilisieren die Öffentlichkeit. Es ist uns ein Anliegen, die Kinderschutzarbeit von Polizei und Justiz auf zivilgesellschaftlicher Ebene zu unterstützen. Mehr zu unseren Projekten hier.

Durch die Zuweisung von Geldauflagen und Bußgeldern kann die Stiftung Hänsel + Gretel Kinderschutzprojekte nachhaltig sichern. Umso wichtiger ist es uns, Sie bedarfsgerecht über unsere Arbeit zu informieren. Mehr über unsere Arbeit im Newsletter-Archiv "Kinderschutz aktuell" hier.

Gerne können Sie sich auch über unsere Geldauflagenverwaltung informieren und unseren Leistungsstand bei den überregionalen Listen der OLG-Bezirke einsehen.

Zuwendungen helfen

Was Ihre Zuweisung von Geldauflagen und Bußgeldern bewegt.

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Rechenschaft

Die Stiftung Hänsel + Gretel bietet Ihnen zuverlässige Rechenschaft von Anbegin.

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Geldauflagenkonto

Sparkasse Karlsruhe
Geldauflagenkonto 10 38 38 00
BLZ 660 501 01

 
 

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DZI SpendensiegelSPENDENKONTO
Bank für Sozialwirtschaft
BLZ 660 205 00
Konto-Nr.: 600


GELDAUFLAGENKONTO

Sparkasse Karlsruhe
Geldauflagenkonto 10 38 38 00
BLZ 660 501 01


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Anja Semmling - Ansprechpartnerin

Anja Semmling


+ 49 721 94 319 22

a.semmling@haensel-gretel.de

 
 
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BLZ 660 205 00 (BfS)
Konto-Nr.: 600

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