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GELDAUFLAGEN

Zuverlässige Rechenschaft von Anbeginn 


Die Stiftung Hänsel + Gretel ist bundesweit in der überregionalen Liste der Oberlandesgerichtsbezirke eingetragen. Wir erfüllen alle erforderlichen Voraussetzungen für die Zuweisung von Geldauflagen und Bußgeldern.

Wir garantieren Ihnen:

  • eine fristgerechte Rechenschaft über eingehende und ausstehende Zahlungseingänge
  • die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen bei der Verwaltung der Geldauflagen und Bußgelder
  • die Einhaltung der Rechenschaftspflichten bei den Oberlandesgerichten und Generalstaatsanwaltschaften Zu den Aktenzeichen der Oberlandesgerichtsbezirke
  • die Mitteilung von Satzungsänderungen, welche die Gemeinnützigkeit betreffen
  • Materialien für Ihre Zuweisung (Überweisungsträger mit dem Eindruck "keine Spende" im Sinne des § 10b EStG, Aufkleber mit der Anschrift und Angabe des Geldauflagenkontos Informationsflyer) bedarfsgerecht zur Verfügung zu stellen.
  • ein separates Konto, das ausschließlich für Geldauflagenzahlungen zur Verfügung steht.


Geldauflagenkonto:

Sparkasse Karlsruhe
Geldauflagenkonto 10 38 38 00
BLZ 660 501 01



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DZI SpendensiegelSPENDENKONTO
Bank für Sozialwirtschaft
BLZ 660 205 00
Konto-Nr.: 600


GELDAUFLAGENKONTO

Sparkasse Karlsruhe
Geldauflagenkonto 10 38 38 00
BLZ 660 501 01


Ihre Ansprechpartnerin


Anja Semmling - Ansprechpartnerin

Anja Semmling


+ 49 721 94 319 22

a.semmling@haensel-gretel.de

 
 
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Stiftung Hänsel + Gretel
Ahaweg 2 (2. OG)
76131 Karlsruhe

Telefon +49 721 94 319 22
Telefax +49 721 94 319 24
info@haensel-gretel.de

SPENDENKONTO
BLZ 660 205 00 (BfS)
Konto-Nr.: 600

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