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INTERVIEW

"HÄNSEL+GRETEL" MIT BUNDESJUSTIZMINISTERIN SABINE LEUTHEUSSER-SCHNARRENBERGER


Leutheusser-SchnarrenbergerWelche Ziele haben Sie für die Verbesserung des Kinderschutzes in der neuen Legislaturperiode? 

Ein wichtiges Ziel sind Änderungen im Vormundschaftsrecht. Wir wollen dazu beitragen, Missbrauch und Vernachlässigung von Kindern zu verhindern. Wer Verantwortung für Kinder trägt, darf seine Schützlinge nicht nur aus den Akten kennen. Ein direkter Draht und Einblicke in das persönliche Umfeld sind unverzichtbar, um Gefahren frühzeitig zu erkennen und abzuwenden. Wir wollen deshalb den persönlichen Kontakt - möglichst einmal im Monat - ausdrücklich im Gesetz verankern. Außerdem sollen sich die Mitarbeiter um höchstens 50 Kinder kümmern, damit genügend Zeit für den persönlichen Kontakt bleibt.


Wie beurteilen Sie die Verbreitung von kinderpornografischem Material im Internet?

Hinter jeder kinderpornographischen Darstellung steckt unvorstellbares Leid. Der Begriff Darstellung verharmlost Missbrauch. Leider müssen wir in den vergangenen Jahren erhebliche Steigerungen beim Besitz und der Verbreitung von Kinderpornographie feststellen. Den Einsatz gegen den Erwerb und den Besitz kinderpornographischer Schriften habe ich bereits in meiner ersten Amtszeit begonnen – das war 1994. Es ist heute unsere politische Verantwortung und rechtsstaatliches Gebot zugleich, sich den Herausforderungen durch neue Kommunikationswege zu stellen, um Defizite beim Schutz von Kindern konsequent zu beseitigen.


Sie machen sich für die Löschung kinderpornografischer Inhalte im Internet stark. Weshalb sollen die von Familienministerin von der Leyen geforderten Sperrungen nun erst einmal doch nicht eingeführt werden?

Andere europäische Länder haben diese Sperrungen bereits eingeführt. Sperren bringen nichts, weil sie einfach umgegangen werden können. Dazu bedarf es nicht einmal besonderer technischer Kenntnisse. Es reicht nicht, kinderpornographische Seiten mit einem Stopp-Schild zu versehen, das schnell umgangen werden kann. Die Inhalte müssen aus dem Netz, d.h. sie müssen gelöscht werden. Bei wirtschaftskriminellen Inhalten funktioniert das Löschen der Inhalte innerhalb kürzester Zeit. Dann muss es auch bei kinderpornographischen Inhalten möglich sein.


Im Jahr 2007 hat die Bundesregierung das Forschungsprojekt „Kein Täter werden“ der Charité Berlin finanziell gefördert, um die Fortführung bis ins Jahr 2010 zu gewährleisten. Nun wurde das Projekt ausgeweitet, um Nutzern von Kinderpornografie eine qualifizierte Therapie bieten zu können. Werden Sie das Projekt zukünftig weiter unterstützen?

Das Projekt „Dunkelfeld“ von Professor Beier an der Charité war das deutschlandweit erste Projekt, das im Umgang mit pädophilen sexuellen Störungen auf Prävention setzt. Das Projekt bietet Hilfe für Menschen an, die sich selbst aufgrund ihrer pädophilen Neigungen als Gefahr wahrnehmen und sich zum Schutz der Kinder um eine Therapie bemühen. Diesen Menschen muss geholfen werden, um ihrer selbst, aber noch mehr um der Kinder willen, die vor sexuellen Übergriffen bewahrt werden müssen. Das Bundesministerium der Justiz fördert das Projekt in den Jahren 2008 bis 2010 mit insgesamt 750.000 €. Über die Fortsetzung der Fördermaßnahmen über das Jahr 2010 hinaus ist noch nicht entschieden. Ich halte das erfolgreiche Projekt aber für unbedingt unterstützenswert.


Wie beurteilen Sie das Projekt, das ja im Dunkelfeld der Täter und des sexuellen Missbrauchs von Kindern arbeitet, in Bezug auf den ständig anwachsenden Markt des Handels mit Kinderpornografie im Internet?

Es muss jedem Konsumenten klar sein, dass es nicht um das Herunterladen von Dateien geht. Jeder, der solche Bilder und Dateien anschaut, fördert damit unmittelbar sexuellen Missbrauch.
Diese Bilder haben den sexuellen Missbrauch von Kindern und Kleinkindern zur Voraussetzung, die nicht nur diese schrecklichen Erlebnisse durchstehen müssen, sondern deren weitere Lebensentwicklung als Folge dieser Erlebnisse auf brutale Weise zerstört wird. Der wachsende Markt für diese Art Erzeugnisse unterstreicht die Notwendigkeit dieses Präventionsprojekts für die Zukunft.


Welche Verbesserungen ergeben sich konkret aus der 2. Opferrechtsreform für Opfer von Gewalttaten im Ermittlungsverfahren?

Durch die Reform werden das Opfer und seine Rechte gerade bei Gewaltverbrechen noch mehr in den Mittelpunkt des Strafverfahrens gestellt. Zahlreiche Rechte wie etwa der kostenlose Opferanwalt, die Befugnis zur Nebenklage oder die Informationspflichten für Polizei und Staatsanwaltschaft wurden weiter gestärkt. Das war ein wichtiges rechtspolitisches Signal.


Die Stiftung Hänsel + Gretel hat bundesweit 35 kindgerechte Videoanhörungszimmer für Kinder als Opfer von Gewalttaten eingerichtet. Befürworten Sie eine Ausweitung dieser Zimmer?

Gerade für Kinder und Jugendliche, die Opfer von Straftaten geworden sind, kann das Strafverfahren zusätzliche Belastungen mit sich bringen. Videovernehmungen können eine nochmalige Vernehmung in der Hauptverhandlung ersetzen und damit solche Belastungen reduzieren. Wir müssen daher besonders darauf achten, dass diese Technik möglichst häufig eingesetzt werden kann


Wird aus Ihrer Sicht die Bedeutung dieser Zimmer für den Kinderschutz im Rahmen der Opferrechtsreform weiter zunehmen?

Mit der Reform wurde klargestellt, dass die Möglichkeiten der Videovernehmungen bereits im Ermittlungsverfahren - auch schon bei polizeilichen Vernehmungen - zu beachten sind. Es ist jetzt die Praxis gefragt, die gesetzlichen Vorschriften mit Leben zu füllen und die neuen Möglichkeiten zum Schutz von Kindern und Jugendlichen konsequent zu nutzen.



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